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Kettensäge «Security»

Der Einsatz der Kettensäge gilt in der Schweiz als Arbeit mit besonderen Gefahren.Gemäss der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV Art.8) darf der Arbeitgeber solche Arbeiten nur Arbeitnehmenden übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet...

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